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Nach Bühnenkuss: Keine Anklage gegen einzelne Mitglieder von The 1975

Nach Konzertabbruch in Malaysia

Keine Anklage gegen The 1975
Laut einem neuen Beschluss im Prozess um den Bühnenkuss von The 1975 sollen die einzelnen Bandmitglieder nicht auf Schadensersatz verklagt werden.
The 1975 (Foto: Samuel-Bradley)
The 1975 (Foto: Samuel-Bradley)

Laut der Associated Press wurde demnach zumindest ein Teil des laufenden Gerichtsprozesses gegen The 1975 am Montag fallen gelassen. Den vier Bandmitgliedern wurde vorgeworfen, dass sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt hätten, der zuständige Anwalt der Band argumentiert nun jedoch, dass sich die Klage nur gegen die Band und ihr Unternehmen richten sollte und nicht gegen die einzelnen Mitglieder, da dies ein “illegitimer, künstlicher und inkohärenter” Versuch sei, “Einzelpersonen die Haftung aufzubürden”. Der abgeschlossene Vertrag für den Festivalauftritt umfasste allerdings nur das Unternehmen der Band.

Der Prozess zwischen dem Festivalveranstalter Future Sound Asia (FSA) und der Band wird jedoch weitergeführt, allerdings mit der Änderung, dass das FSA rund 120.000 Euro Gerichtskosten zahlen soll.

Kontroverser Bühnenkuss 2023

Die Anklage folgt auf einen Festivalauftritt von The 1975 im Juli 2023, als die Band beim Good Vibes Festival in Kuala Lumpur spielte. Ihr Auftritt wurde nach einer regierungskritischen Rede, sowie einem Kuss zwischen Frontmann Matty Healy und Ross MacDonald abgebrochen. Homosexualität steht in Malaysia unter Strafe und wird mit bis zu 20 Jahren Haft und einer Prügelstrafe geahndet. Der südostasiatische Staat hatte im Nachgang an den Auftritt seine Auftrittsbestimmungen verschärft und einen sogenannten “Kill Switch” eingeführt, mit welchem der Strom auf der Bühne sofort abgeschaltet werden kann. The 1975 wurden vom FSA knapp ein Jahr später auf 2,2 Millionen Euro verklagt. Bei der Klage wurde sich darauf berufen, dass das Festival aufgrund der Taten der Band ersatzlos abgesagt werden musste.

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