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Soundgarden äußern sich erstmals zu Klage von Vicky Cornell

Soundgarden äußern sich erstmals zu Klage von Vicky Cornell
Die verbliebenen Mitglieder von Soundgarden haben erstmals zur Klage von Vicky Cornell gegen die Band Stellung genommen. Demnach würden sie lediglich für die Rechte an ihrer kreativen Arbeit kämpfen. Bei der juristischen Auseinandersetzung geht es neben Tantiemen auch um hinterlassene Aufnahmen des verstorbenen Soundgarden-Frontmannes Chris Cornell. Mit der Reaktion der Band wurde am Rande auch öffentlich, wie diese den Tod ihres Sängers 2017 erlebt hatte.

Vicky Cornell hatte in der Mitte Dezember an die Öffentlichkeit gelangten Klageschrift behauptet, ihr würden seitens Soundgarden „hunderttausende Dollar“ an Tantiemen vorenthalten, die ihr „zweifellos“ zustünden. Dies sei der Versuch „Chris‘ Nachlassverwalter unter Druck zu setzen, damit wir bestimmte Audioaufnahmen von Chris herausgeben, die er vor seinem Tod erstellt hat.“ Der 2017 tragisch verstorbene Chris Cornell sei der alleinige Urheber des im Jahr seines Todes in seinem privaten Studio in Florida entstandenen Materials, Vicky als Nachlassverwalterin demnach die Eigentümerin. Die Band habe versucht, sie zur Herausgabe der Aufnahmen zu nötigen und dabei auch den Eindruck erweckt, Vicky sei das entscheidende Hindernis auf dem Weg zu einem neuen Soundgarden-Album. Daraufhin sei die Familie von Stalkern verfolgt worden. Eine Veröffentlichung der Aufnahmen in Zusammenarbeit mit Vicky soll die Band demnach abgelehnt haben.

In einer vor wenigen Tagen eingegangenen Antwort an das zuständige Gericht schilderten Soundgarden nun ihre Sicht auf den Fall. Darin behauptet die Band, die sieben strittigen Aufnahmen seien bereits 2015 entstanden, für eine Soundgarden-Platte vorgesehen gewesen und daher Eigentum der Band. Vicky besitze „die einzigen existierenden Multi-Track-Versionen der Aufnahmen“ und lehne es bereits seit zwei Jahren ab, diese der Band zugänglich zu machen. „Wir verfügen nicht über unsere eigene kreative Arbeit“, sagte die Band in einem ergänzenden Statement gegenüber dem US-amerikanischen Rolling Stone.

Der Anwalt von Vicky Cornell, Marty Singer, wies die Darstellung der Band in einem Schreiben prompt zurück und nannte diese eine „krasse Fehldarstellung der Ereignisse“. Die Antwort der Band umfasse „zahlreiche Falschbehauptungen“. Die vollständigen Gerichtsunterlagen und die Reaktion des Anwalts findet ihr ebenfalls beim Rolling Stone.

In den Gerichtsunterlagen wiesen die Soundgarden-Bandmitglieder auch die Behauptung zurück, sie wären seinerzeit „gleichgültig“ mit dem Tod ihres Kollegen Chris umgegangen. Demnach habe die im Zuge der damals laufenden US-Tour bereits mit dem Bus vorgefahrene Band erst aus Online-Berichten vom Tod ihres Frontmannes erfahren und sei nicht wieder an den Ort des Geschehens zurückgereist, um den Presseauflauf dort zu meiden.

Soundgarden-Gitarrist Kim Thayil hatte in der Vergangenheit mehrfach verlauten lassen, dass er es sich vorstellen könne, noch ein weiteres Soundgarden-Abum zu veröffentlichen, auf dem auch Cornells letzte vor seinem Tod aufgenommenen Parts enthalten sind. Allerdings müsse die Band dafür zunächst an die hinterlassenen Aufnahmen von Chris gelangen.