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"Rock am Ring"-Veranstalter erleidet vorläufige Niederlage im Streit um Namensrechte

„Rock am Ring“-Veranstalter erleidet vorläufige Niederlage im Streit um Namensrechte
Im Streit um die Namensrechte für "Rock am Ring" hat Festival-Veranstalter Marek Lieberberg einen Dämpfer hinnehmen müssen: In der ersten mündlichen Gerichtsverhandlung stellte das Landgericht Koblenz fest, dass die Betreibergesellschaft des Nürburgring und Lieberberg gemeinsam im Besitz des Namens sind. Letzterer beansprucht die Namensrechte für sich, eine endgültige Entscheidung soll nun kommende Woche fallen.

Das Koblenzer Gericht folgte mit seiner heutigen Bewertung des Streitfalles der Sichtweise der Nürburgring GmbH. Diese hatte vor Gericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Lieberberg eingereicht, um juristisch zu verhindern, dass der Festival-Macher den Namen „Rock am Ring“ künftig ohne Zustimmung der Rennstreckenbesitzer verwendet. Grundlage dafür sei eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bei der die Namensrechte lägen, und in der sowohl Lieberberg als auch die Nürburgring GmbH eingetragen seien.

„Die Parteien sind wohl oder übel in der GbR weiter verbunden“, sagte Richterin Ingrid Metzger. Demnach dürfe keine Seite ohne Zustimmung der anderen ein Festival mit dem Namen „Rock am Ring“ veranstalten. Zudem seien zu Beginn der Partnerschaft beide Teilhaber als Veranstalter von Rock am Ring aufgetreten, was beispielsweise aus Eintrittskarten mit beiden Firmen darauf hervorginge.

Lieberberg hatte sich darauf berufen, dass seine Firma von Beginn an das künstlerische Konzept und die Organisation verantwortet habe. „Wir haben die Marke erfunden, wir haben ihr zu einem Kultcharakter verholfen, und die Marke bleibt bestehen. Sie ist überhaupt nicht an den Nürburgring gebunden“, hatte er unter anderem in einem Interview mit dem Spiegel gesagt.

Die Nürburgring GmbH hatte daraufhin die einstweilige Verfügung beantragt, weil sie in Lieberbergs Interview-Aussagen „falsche und unzutreffende Behauptungen“ gesehen habe.

Entschieden ist der Streit mit der aktuellen Verhandlung noch nicht: Das Gericht will zunächst weitere Unterlagen prüfen, ein Ergebnis will die Richterin am 30. Juni bekanntgeben. Der Anwalt der Nürburgring GmbH, Jens Lieser, hatte in einem 3Sat-Interview zuvor bereits signalisiert, dass seine Mandanten bereit seien, ihren Anteil an den Namensrechten gegen eine finanzielle Entschädigung abzutreten.

Kurz vor der diesjährigen Ausgabe von Rock am Ring war bekanntgeworden, dass sich Veranstalter Lieberberg nicht mit den neuen Besitzern der Rennstrecke, dem Automobilzulieferer Capricorn, über eine weitere Zusammenarbeit hatte einigen können. Sein 30-jähriges Jubiläum feiert Rock am Ring im kommenden Jahr deshalb an einem neuen Spielort, derzeit sind für 2015 ein ehemaliges Militärareal bei Mönchengladbach und ein Flugplatz im nur rund 15 Kilometer vom Nürburgring entfernten Mendig als Ersatz im Gespräch.

VISIONS hatte in der Diskussion das Auftreten Marek Lieberbergs mit einem Kommentar kritisiert.

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