0,00 EUR

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Startseite » News »

Raubkopierer hinter Gittern

Raubkopierer hinter Gittern
In Fürth wurde ein 28-Jähriger zu 15 Monaten Haft verurteilt. Grund: Er betrieb einen schwunghaften Handel mit Raubkopien.

Die Ankündigung der deutschen Phonoverbände, in Zukunft verstärkt und vor allem mit härteren Maßnahmen gegen „Musikpiraten“ vorzugehen, wurde nun in die Tat umgesetzt. Ende Februar verurteilte das Amtsgericht Führt einen 28-Jährigen, der einen schwunghaften Handel mit selbst zusammen gestellten Mix-CDs betrieb, zu insgesamt 15 Monaten Haft.

Der Verurteilte hatte unter verschiedenen Nutzernamen hunderte Auktionen bei ‚Ebay‘ durchgeführt, um seine Compilations gewinnbringend unters Volk zu bringen. Auch Hausdurchsungen bei ihm und die Beschlagnahmung der CDs hinderten ihn nicht daran, sein „Geschäft“ fortzuführen. Auf seiner privaten Homepage drohte der Mann den Ermittlern sogar.

Bereits im September letzten Jahres wurde Haftbefehl gegen ihn erlassen. Seitdem saß er in Untersuchungshaft. Vom gesamten Strafmaß von 15 Monaten muss er nun noch weitere zehn im Gefängnis verbringen.

„Große Fische müssen ins Gefängnis, und auch im Internet ist keiner anonym“, äußerte sich Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, begrüßend zu diesem Urteil.

Gebhardt weiter: „Raubkopien und illegale Musikangebote sind keine Bagatelldelikte. Unser Dank gilt den Beteiligten aus Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Wir werden auch in Zukunft Musikpiraten in ihre Schranken weisen, das sind wir unseren Künstlern und unseren Kunden schuldig.“

Ein weiterer Schlag gegen die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Musiktiteln gelang der Polizei in Baden-Württemberg. In Lahr wurde der Betreiber eines ftp-Servers aus dem Verkehr gezogen. Der Informatiker hatte über 5.000 MP3-Files im Internet angeboten.

Von seiner Ausrede, er wisse überhaupt nicht was ein ftp-Server sei, ließ sich die Polizei bei einer Hausdurchsuchung nicht beeindrucken und beschlagnahmte sein komplettes Equipment inklusive zahlreicher DAT-Kassetten, die rund 4.000 Songs enthielten.

Ein Urteil in diesem Fall steht noch aus.

Vorheriger Artikel
Nächster Artikel