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Kein Lauscher-Angriff

Kein Lauscher-Angriff
Kein Schmerzensgeld bei angeblichen Hörschäden durch laute Rockmusik. Das Landgericht Hamburg weist die Klage eines Konzertbesuchers ab.

Laut einer Pressemitteilung der ‚target Concerts GmbH‘ wies das Landgericht Hamburg die Klage eines Konzertbesuchers auf Schmerzensgeld zurück, der nach einem Konzert von Green Day 2001 in der ‚Grossen Freiheit 36‘ den örtlichen Veranstalter und den Tourneeveranstalter ‚target‘ verklagt hatte.

In dem Schreiben heißt es:

„Das Landgericht Hamburg wies die Klage des Konzertbesuchers zurück, da dieser nicht nachweisen konnte, dass seine Hörschäden auf Grund der Lautstärke dieses Konzertes aufgetreten sind.

Vielmehr haben sich die Veranstalter an die behördlich vorgegebenen Laustärkegrenzwerte gehalten. Dies wurde – und das ist das Besondere in diesem Prozess – anhand einer Nachstellung der Lautstärkeverhältnisse in diesem Konzert belegt. So wurde die Konzertsituation rekonstruiert, die Anlage mit demselben Equipment und in derselben Lautstärke eingeschaltet. Unter Berücksichtigung, dass der Saal am Konzertabend voll war und unter Berücksichtigung des Standortes des klagenden Konzertbesuchers, kam der Sachverständige zu dem Schluss, dass die behördlichen Lautstärken-Grenzwerte eingehalten wurden.“

Das Urteil soll sowohl Konzertbesucher vor unverantwortlichen Veranstaltern, als auch verantwortlich-handelnde Veranstalter vor unberechtigten Klagen schützen.

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