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Durchgestrichen ist legal

Durchgestrichen ist legal
Nachdem das Stuttgarter Landgericht die Verwendung selbst durchgestrichener Hakenkreuze verboten hatte, hob der Bundesgerichtshof das umstrittene Urteil jetzt auf und sprach den verurteilten Mailorder Nix Gut frei.

Ende September vergangenen Jahres hatte das Stuttgarter Landgericht, Jürgen Kamm, den Betreiber des Labels und Versandhandels Nix Gut, der „gewerbsmäßigen Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“ für schuldig befunden – wir berichteten. Zu Deutsch: Er hat Produkte mit dem allseits bekannten, rot durchgestrichenen Hakenkreuz verkauft. Eigentlich eine Farce, denn der Nix Gut-Mailorder ist seit jeher im linken Milieu verwurzelt und vertreibt vor allem Punk- und Anti-Nazi-Artikel, weshalb viele Kritiker des Urteils mutmaßten, es handele sich um eine gezielte Aktion der Baden-Württembergischen Staatsanwaltschaft gegen „linke Zecken“.

Doch Betreiber Klamm ging in Berufung und bekam nun vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe Recht. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass objektiv erkennbar gewesen sei, dass sich die vertriebenen Aufkleber und Symbole gegen den Nationalsozialismus richten. Dass es für diese Einsicht erst einen Richterspruch von höchster Stelle bedurfte, ist eigentlich traurig genug. In Stuttgart sind aber, wie Spiegel Online berichtet, noch zirka 40 weitere Verfahren wegen durchgestrichener Hakenkreuze in der Schwebe, über deren weitere Behandlung jetzt entschieden werden müsse.

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