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Coronavirus: GEMA beschließt Mitglieder-Schutzschirm, Bund und Länder erarbeiten Hilfspakete

Coronavirus: GEMA beschließt Mitglieder-Schutzschirm, Bund und Länder erarbeiten Hilfspakete
Die GEMA hat auf die Coronakrise reagiert: Bis zu 40 Millionen Euro will die Verwertungsgesellschaft für deutsche Textdichter und Komponisten ihren Mitgliedern bereitstellen. Auch auf Bundes- und Länderebene gibt es erste beschlossene Soforthilfen.

„Schutzschirm Live“ nennt die GEMA die erste ihrer beiden Maßnahmen, die primär für Mitglieder gedacht ist, „die zugleich als Performer auftreten und aufgrund flächendeckender Veranstaltungsabsagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten“. Die zweite heißt „Corona-Hilfsfonds“ und bietet vor allem Übergangspolster „für individuelle Härtefälle im Rahmen der sozialen und kulturellen Förderung“. Wie genau das zweistufige Programm aussieht, für das 40 Millionen Euro aufgewendet werden, soll bald auf einer eigens eingerichteten Seite auf der GEMA-Homepage einsehbar sein.

„Bei Absagen von Veranstaltungen – ggf. auch aufgrund behördlicher Aufforderungen – wird die GEMA einfach und flexibel reagieren“, kann man dort bereits lesen. Hinsichtlich der Masse an abgesagten Musik-Events hat die Verwertungsgesellschaft außerdem versichert, dass „kein Lizenznehmer für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet“ werde. Diese Maßnahme gelte rückwirkend ab dem 16. März 2020. Man wolle „Kunden bei der Lizenzierung von Musikveranstaltungen pragmatisch und flexibel unterstützen, um die in vielen Fällen existenzgefährdenden Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern“.

Auch auf Bundes- und Länderebende tut sich etwas. Die Landesregiereung von Nordrhein-Westfalen etwa hat eine Kultur-Soforthilfe in Höhe von fünf Millionen Euro beschlossen. Unter die Arme gegriffen werden soll freischaffenden, professionellen Künstlerinnen und Künstlern, „die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten.“ Geplant sind hier indiviuelle Einmalzahlungen von 2.000 Euro, weitere Informationen und ein Antragsformular gibt es auf der Homepage des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Kultur und Wissenschaft.

Vom bundesdeutschen Finanz- und Wirtschaftsministerium liegt zudem ein Gesetzesentwurf vor, der kleinen Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern Hilfe für Miete und Pacht zusichert. Im Detail 9.000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten und bis zu 15.000 bei bis zu zehn Beschäftigen. Das Bundeskabinett entscheidet heute über den Entwurf, noch diese Woche sollen Bundestag und Bundesrat das Gesetz beschließen.

Weitere Meldungen, übersichtlich für Bund, Länder und speziell die Kreativbranche dargestellt, bietet eine Linksammlung der Facebook-Gruppe „/coronahilfeselbststaendige“. Einen nützlichen Wegweiser, an dem man sich als Unternehmer in der Musikindustrie über Kontaktmöglichkeiten, steuerliche Fragen und viele weitere Hilfepakete der Bundesregierung und der Länder informieren kann, hat der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V. (VUT) erstellt.