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Bundesgerichtshof verbietet Eventim Gebühr für Tickets zum Ausdrucken

Bundesgerichtshof verbietet Eventim Gebühr für Tickets zum Ausdrucken
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil im Fall von Gebühren beim Selbstausdrucken von Tickets bei Eventim gefällt. Zukünftig darf der Ticketanbieter für sogenannte Print-at-Home-Tickets keine pauschalen Gebühren mehr erheben – und es soll für Verbraucher auch rückwirkend die Möglichkeit geben, die Rückzahlung solcher Kosten geltend zu machen.

Die Verbraucherzentrale hatte schon 2016 erfolgreich vor dem Landgericht Bremen gegen den Ticketanbieter Eventim geklagt. Dort hatten die Richter zwei Vorgehen für unzulässig erklärt: Zum einen dürfe Eventim keine Pauschalgebühr von 2,50 Euro für digitale Tickets verlangen, die man sich zu Hause ausdrucken kann. Zum anderen gibt es auch ein Angebot für teuren Premiumversand von Hardtickets, für den das Unternehmen teilweise bis zu 30 Euro verlangt – so geschehen bei einer Tournee von AC/DC im Jahr 2015, bei der Kunden zum Premiumversand gezwungen wurden.

Die Verbraucherzentrale empfahl damals, alle Belege für den Ticketkauf aufzubewahren, falls es zu einem rechtskräftigen Urteil kommen sollte. Das ist nun geschehen: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat beide Arten der Gebührenerhebung von Eventim gekippt, schreibt die Verbraucherzentrale NRW in einer Pressemitteilung. In letzter Instanz sei für die Verbraucherzentrale entschieden und die Revision von Eventim zurückgewiesen worden.

Das Urteil betrifft speziell Eventim, sollte aus Sicht der Verbraucherzentrale jedoch marktweit Anbieter für Gültigkeit haben, die Gebühren für Tickets verlangen, bei denen keinerlei Materialkosten anfallen. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, kommentierte das Urteil zufrieden: „Bei explodierenden Preisen werden Tickets für beliebte Künstler leider immer mehr zum Luxusgut. Das Urteil schiebt der Unsitte einiger Anbieter einen Riegel vor, Verbrauchern mit Extra-Gebühren zusätzlich Geld aus der Tasche zu ziehen.“

Kunden sollen die Gebühren nun auch nachträglich wieder einverlangen dürfen. Dazu hat die Verbraucherzentrale ein Musterschreiben aufgesetzt, mit dem man Eventim zur Rückzahlung der Gebühren auffordern kann. Wer häufig über den Ticketanbieter bestellt und seine Käufe auch belegen kann, dürfte so schnell auf eine nennenswerte Summe kommen.

Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters sagte ein Sprecher der CTS Eventim AG & Co. KGaA, dass man die Gebühr zunächst nicht mehr verlangen, aber alternative Möglichkeiten suchen werde. Man wolle überprüfen, „ob die ‚print@home‘-Gebühr künftig in verringerter Höhe beibehalten werden kann.“

Stand 11:45 Uhr am Freitag, den 24. August werden uns beim Ticketkauf über den „ticketdirect“-Service immer noch 2,50 Euro Gebühr berechnet.