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72-Stunden-Frist für Napster

72-Stunden-Frist für Napster
Jetzt wird`s ernst für Napster: Richterin Marilyn Hall Patel gewährt der MP3-Börse lediglich eine 72-stündige Frist, um Copyright-geschützte Songs zu sperren – andernfalls muss die Tauschbörse geschlossen werden.

Nachdem am vergangenen Freitag bei einer Anhörung beider Seiten kein Urteil gesprochen wurde, hat Richterin Marilyn Hall Patel gestern einen schriftlichen Schiedsspruch vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass Napster nur 72 Stunden Zeit hat, Songs aus der Tauschbörse zu verbannen.

Die Frist gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Plattenfirmen Listen vorlegen, auf denen sämtliche Songs verzeichnet sind, die gesperrt werden sollen.

Bereits in der vergangenen Woche kündigte Napster an, einen Filter einzusetzen, der eine Million Songs sperrt, bis heute findet man allerdings problemlos Songs von Metallica oder Dr. Dre.

Napster will das Urteil nun akzeptieren, aber parallel weiter mit der Musikindustrie verhandeln, um eine akzeptable Lösung für beide Seiten zu finden. Gäbe es ausschließlich urheberrechtlich nicht geschützte Songs bei Napster, würde die Börse deutlich an Attraktivität verlieren. Innerhalb der nächsten Wochen soll insofern ein kostenpflichtiges Modell vorgestellt werden, dass dem Unternehmen erlauben würde, Abgaben an die Plattenfirmen zu zahlen.

Während man sich im Hause Napster nun auf eine schwere Bewährungsprobe vorbereiten muss, haben andere MP3-Börsen deutlichen Zulauf. In den kommenden Monaten dürften vor allem dezentralisierte Börsen wie Gnutella von dem Urteil profitieren, für die Musikindustrie wird es hier noch schwieriger, dem MP3-Tausch einen Riegel vorzuschieben.

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