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Wettbewerb ahoi

Wettbewerb ahoi
Nach den Vorschlägen einer EU-Kommission würden demnächst europaweite Lizenzen für die Urheberrechte vergeben werden können. Das soll den Verkauf von Musik im Internet vereinfachen und fördern.

Derzeit müssen Künstler und Label ihre Rechte in jedem europäischen Land einzeln bei der jeweiligen Verwertungsgesellschaft, wie z.B. der deutschen GEMA, anmelden, wenn sie dort Musik zum Download, z.B. an den iTunes Music Store oder Musicload, lizenzieren möchten. Das ist natürlich umständlich und weil die verschiedenen Verwertungsgesellschaften in ihren Ländern bisher quasi monopolistisch über die von ihnen betreuten Lizenzen wachen, auch eine kostspielige Angelegenheit.

Um nun vor allem den Online-Markt wirtschaftlich anzukurbeln, sprach eine EU-Kommission die Empfehlung aus, europaweite Lizenzvergaben zu ermöglichen. So soll in Zukunft eine einzige Urheberrechtsanmeldung bei einer Verwertungsgesellschaft für ganz Europa gelten. Außerdem hätten die Künstler und Label auf diese Art die freie Wahl zwischen allen europäischen Verwertungsgesellschaften, was den Wettbewerb unter diesen fördern würde.

Nutznießer dieser Regelung wären vor allem große, europaweit operierende Label und Unternehmen, wie die Majorlabel oder der iTunes Music Store. Nachteile birgt die neue Regelung vor allem für kleine Labels, die aufgrund ihres geringen Repertoires, an dem die Verwertungsgesellschaften nicht viel verdienen können, keine starke Verhandlungsposition haben. Außerdem warnte die GEMA vor einem unkontrolliertem Preisverfall, der zu Einnahmeausfällen bei den Künstlern selbst führte, sollte in Europa ein Wettbewerb zwischen den Lizenzverwaltern ermöglicht werden.

In den USA existieren übrigens drei Verwertungsgesellschaften nebeneinander. Der dortige Umsatz mit legalen Downloads aus dem Internet ist ungefähr acht mal so groß, wie der in Europa, was unter anderem auf niedrigere Preise für die Lizenzierung zurück zu führen ist. Die europäische Kommission will nach einer dreiwöchigen Anhörungsphase mit allen betroffenen Gruppen entscheiden, ob die Empfehlung auch in eine verbindliche Richtlinie umgesetzt wird.

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