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Finetunes vs. Last.fm

Finetunes vs. Last.fm
Last.fm nutzt angeblich ohne Berechtigung urheberrechtlich geschütztes Material der Finetunes GmbH. Nach wiederholt gescheiterten Verhandlungen geht Finetunes nun zur Abmahnung über und schliesst auch weitere rechtliche Schritte nicht mehr aus.

Die 2002 gegründete Social-Music-Platform Last.fm bietet ihren 21 Millionen aktiven Nutzern über 3.5 Millionen Lieder. Dazu gehört sowohl der Musikkatalog von Branchenriesen wie Sony BMG, als auch von Indie-Labels oder Künstlern ohne Vertrag.

Nach Ansicht von Finetunes benutzt Last.fm dabei aber in Zusammenarbeit mit dem Springer-Verlag und SPIEGELnet GmbH Musik aus dem Finetunes-Katalog, ohne die erforderliche Zustimmungen eingeholt zu haben. Verhandlungen über die Verwertung sollen wiederholt gescheitert sein.

Mit diesem Hintergrund hat die Finetunes GmbH nun Last.fm Ltd, die in England ansässige Betreiberfirma von last.fm und lastfm.de, abgemahnt und weitere rechtliche Schritte nicht ausgeschlossen. Dies soll laut Finetunes-Pressemeldung auch im Auftrag eigener Lizenzgeber erfolgt sein und werde von Labels wie Grand Hotel van Cleef, Buback Tonträger und Hot Actions Records unterstützt. Man wolle sich nicht gegen digitale Musikvermarktung stellen, würde aber für einen gerechte Verteilung der Entlohnung einstehen.

Gerade im Bereich des Online-Vertriebs hat Finetunes zum Beispiel im Juni einen Vertrag mit roccatunes.com abgeschlossen, welche einen ähnlichen Dienst wie Last.fm anbieten.

Wie die Lage um die Rechteverteilung am fraglichen Material tatsächlich bestellt ist, dürfte sich dann in Zukunft zeigen – abhängig davon, wie Last.fm reagiert und ob es zum Rechtsstreit vor Gericht kommt.

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