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Eventim: Veranstalter sollen Impfnachweis von Konzertbesuchern fordern dürfen

Eventim: Veranstalter sollen Impfnachweis von Konzertbesuchern fordern dürfen
Der Ticketanbieter CTS Eventim möchte, dass Veranstalter nach Möglichkeit einen Corona-Impfnachweis bei zukünftigen Konzertveranstaltungen verlangen dürfen. Die Systeme seien dafür bereits eingerichtet, sagte der Vorstandsvorsitzende Klaus-Peter Schulenberg.

Voraussetzung dafür sei, dass genug Impfstoff für die ganze Bevölkerung zur Verfügung stehe – wovon Deutschland derzeit noch weit entfernt ist. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte Anfang der Woche jedoch erneut ihr Versprechen bekräftigt, dass in Deutschland bis zum Ende des Sommers jeder die Möglichkeit gehabt haben soll, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Sie sagte dort auch, dass man bei Menschen, die dieses Angebot ablehnen, dann “vielleicht schon solche Unterschiede machen und sagen [muss]: Ok, wer das nicht möchte, der kann vielleicht auch bestimmte Dinge nicht machen.”

Eventim-CEO Schulenberg knüpfte mit seinen Äußerungen gegenüber der Wirtschaftswoche nun daran an: “Wenn es genug Impfstoff gibt und jeder sich impfen lassen kann, dann sollten privatwirtschaftliche Veranstalter auch die Möglichkeit haben, eine Impfung zur Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen zu machen.” Für Personen, die einer Impfung skeptisch gegenüberstehen, habe er grundsätzlich Verständnis. “Aber wenn man sieht, wie nun weltweit ohne relevante Nebenwirkungen geimpft wird, dann ist zu hoffen, dass diese Skepsis auch bald schwinden wird.”

Die technischen Voraussetzungen für eine Prüfung des Nachweises seien bei Eventim schon gegeben und erprobt. Die Systeme seien bereits in der Lage dazu Impfausweise zu scannen. “Je schneller die Bevölkerung geimpft ist, desto schneller können auch Veranstaltungen wieder stattfinden.” Sofern also von Veranstaltern gewünscht, könne Eventim das Verfahren technisch möglich machen.

Ob es privatwirtschaftlichen Unternehmen überhaupt gesetzlich erlaubt ist, eine Impfung zur Zugangsvoraussetzung für Veranstaltung zu machen, wie Schulenberg es fordert, müsste dafür allerdings noch geklärt werden. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht von der SPD sieht darin zunächst kein Problem, wie sie dem Redaktionsnetzwerks Deutschland sagte. “Es macht einen großen Unterschied, ob der Staat Grundrechte einschränken muss oder ob Private Angebote für bestimmte Personengruppen machen möchten. Private dürfen im Grundsatz selbst bestimmen, mit wem sie Geschäfte machen möchten. Juristen sprechen hier vom Grundsatz der Privatautonomie. Wenn zum Beispiel die Restaurants wieder öffnen dürfen und ein Restaurantinhaber dann ein Angebot nur für Geimpfte machen möchte, wird man ihm dies nach geltender Rechtslage schwerlich untersagen können.”

In den Sozialen Netzwerken fühlte sich der Ticketanbieter dazu verleitet, erneut darauf hinzuweisen, dass Schulenberg nicht selbst Veranstalter ist und nur die nötige Technik zur Verfügung stellen will, falls Kunden dies wünschen. Offenbar würden seine Aussagen von vielen so verstanden, dass Eventim künftig nur noch Tickets gegen einen Impfnachweis verkaufe.

Facebook-Post: Eventim zu Aussagen von Klaus-Peter Schulenberg

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