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Verurteilt

Verurteilt
Ein australisches Gericht hat die Betreiber der Tauschbörse Kazaa wegen Urheberrechtsverletzungen schuldig gesprochen. Diese wollen in Berufung gehen.

Der australische Richter Murray Wilcox ist der Auffassung, dass die Betreiber von Kazaa bei ihren Nutzern die Einstellung gefördert hätten, dass „es cool sei, die Urheberrechte der Musikindustrie zu missachten.“. Deshalb sei die von Sharman Networks und Altnet gemeinsam vertriebene Software Kazaa illegal. Das Gericht verlangte aber keine komplette Abschaltung der Tauschbörse. Trotzdem kündigten die Verurteilten an, in Berufung gehen zu wollen.

Die angeklagten Unternehmen wurden dazu verurteilt, ihre Software innerhalb von zwei Monaten so zu modifizieren, dass kein urheberrechtlich geschütztes Material mehr getauscht werden kann. Sie müssen in ihre Software also ein Technik implementieren, die schon während der Suche rechtlich geschütztes Material ausfiltert. Außerdem wurde ihnen auferlegt, diese neue Version von Kazaa mit Nachdruck und schnellstmöglich unter den Nutzern zu verbreiten. In einem zweiten, nun folgenden Prozess, soll entschieden werden, welche Schadenersatzsumme die Tauschbörsenbetreiber zu leisten haben.

Ein ähnliches Urteil fällte vor kurzem der Oberste Gerichtshof der USA. Dieser entschied in letzter Instanz, dass die Tauschbörsen Morpheus und Grokster für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden können. Beide Urteile wurden von Gerd Gebhardt, dem Vorsitzenden der deutschen Phonoverbände, begrüßt und als Schritt in die richtige Richtung angesehen.

Wie richtig dieser Schritt wirklich ist, wird sich noch erst herausstellen müssen. Nach dem Urteil gegen Grokster und Morpheus schlossen schon mehrere P2P-basierte Internetangebote ihre digitalen Pforten, um Konflikte mit der Musikindustrie zu vermeiden. Es ist ungewiss, wie in Zukunft mit neuen Technologien umgegangen werden wird, die unter Umständen auch Verstöße gegen das Urheberrecht ermöglichen. Beispielsweise soll Microsofts neue Windows-Version ein Protokoll enthalten, über das sich, unter anderem, zugangssichere Peer-to-Peer-Netzwerke realisieren lassen. Vor allem wurde das Protokoll aber entwickelt, um leichter Netzwerke bilden zu können, beispielsweise für Online-Computerspiele.

Entwickler haben aber nicht immer einen großen Konzern als Rückendeckung, weshalb nicht auszuschließen ist, dass die Klagen sich negativ auf technische Innovationen auswirken könnten, wenn Entwickler fürchten müssen, für ihre Erfindung verklagt zu werden.

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