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'Geschmackloser Irrsinn'?

‚Geschmackloser Irrsinn‘?
Im Bundestagswahlkampf bringt eine Partei die etablierten Fraktionen ins Schwitzen und ruft die Sittenwächter auf den Plan. Grund: Der Wahlwerbespot der APPD (Anarchistische Pogo Partei Deutschlands) erregt die Gemüter.

„Warum muß das Fernsehen diesen Irrsinn zeigen?“, titelte Bild-Online gestern in gewohnter Manier und echauffierte sich über den „geschmacklosen“ Wahlwerbespot der APPD, der am vergangenen Montag kurz vor den „Tagesthemen“ deutschlandweit über die Bildschirme flimmerte.

„Um 22.28 Uhr, direkt vor den Tagesthemen, wurde gegrabscht, gesoffen, eine Heroin-Spritze gesetzt und Hundefutter gefressen – und mittendrin ein völlig verwirrtes Kind …“, so die Boulevardzeitung und fordert eine starke Hand: „Warum schützt uns niemand vor diesem widerlichen Irrsinn?“

Auch Bundesinnenminister Otto Schily meldet sich bei der Debatte zu Wort. Der am Montagabend vor den Tagesthemen ausgestrahlte Werbespot der Partei zeige „widerliche und perverse Bilder“ und sei eine „Schande für Deutschland“, zitierte das Innenministerium am Donnerstag in Berlin aus einem Brief des SPD-Politikers an Bundeswahlleiter Johann Hahlen. Nun fordert der Minister Aufklärung darüber, wie es dazu kommen konnte, dass die Partei zur Wahl zugelassen wurde, denn als solche hat sie Recht auf Gratis-Werbezeit im Fernsehen, sofern sie sendefähiges Material liefert, das nicht gegen die Gesetze der BRD verstößt.

Das Verwaltungsgericht Mainz hatte bereits entschieden, dass das ZDF den Spot nicht in voller Länge ausstrahlen müsse, da der Spot gegen die Menschenwürde verstoße und Kinder und Jugendliche gefährde. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied allerdings: „Die Grenzen zur strafbaren Pornographie werden (…) nicht überschritten.“

Formal hatte die 1981 gegründete und 1994 erneut ins Leben gerufene Partei, mit zahlreichen Anhängern in der Punkrock-Szene, alle Anforderung zur Anerkennung erfüllt. Das Büro des Bundeswahlleiters hatte zuvor bereits erläutert, das Parteiengesetz verbiete keine Spaßparteien. Es werde vom Bundeswahlausschuss lediglich geprüft, ob eine Partei ernsthaft das Ziel habe, auf die politische Willensbildung Einfluss zu nehmen und in ein Parlament zu kommen. Kriterien dafür seien zum Beispiel die Zahl der Mitglieder und ob es Landes- und Kreisverbände gebe. Außerdem müsse eine Partei ein Programm haben.

Das Wahlprogramm der Partei, die als Kanzlerkandidaten den Sänger der Punkband Die Kassierer, Wolfgang Wendland ins Rennen schickt, mit dem Namen „Veranda 2022“, offenbart u.a. folgende Punkte: „Arbeit ist scheiße!“, „Asoziale an die Macht“, „Pogo-Rassismus statt Terror“ und „Balkanisierung Deutschlands“.

Eine Entscheidung bezüglich der Ausstrahlung des Spots im ZDF am 12. September, wird laut APPD-Anwalt Christian Dreher erst am Freitag vom Oberverwaltungsgericht Koblenz zu erwarten sein. Derweil verkündet die Homepage der Partei, dass Kanzlerkandidat Wendland die Bildzeitung wegen Beleidigung angezeigt habe.

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