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GEMA vs. Youtube: Oberlandesgericht gibt der GEMA Recht

GEMA vs. Youtube: Oberlandesgericht gibt der GEMA Recht
Die GEMA-Sperrtafeln in für Deutschland gesperrten Youtube-Videos sind rechtswidrig. Das Münchner Oberlandesgericht stufte vergangenen Donnerstag den darin enthaltenen Text als unlauter und wettbewerbswidrig ein, weil bei den Nutzern ein falscher Eindruck entstehen könnte, wer aus welchen Gründen Youtube-Videos sperrt.

„Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid“ – Jeder Internet-Nutzer dürfte diesem Hinweis schon mal begegnet sein – und sich mit großer Wahrscheinlichket auch darüber geägert haben, wenn ein Video, welches seitens des Künstlers bewusst ins Netz gestellt wurde, nicht verfügbar ist.

Viele machen irrtümlicherweise die Verwertungsgesellschaft GEMA dafür verantwortlich. Nicht jedoch sie selbst, sondern die Videoplattform Youtube ist für die Sperrung solcher Videos verantwortlich. Gegen den falschen Eindruck, der bei vielen Nutzern entsteht, versuchte die GEMA vergangenes Jahr mit einer Klage vor dem Landgericht München vorzugehen und bekam in erster Instanz Recht.

Youtube war daraufhin in Berufung gegangen – erfolglos, wie sich jetzt herausstellte. Das Oberlandesgericht kommt in zweiter Instanz zum selben Ergebnis: Die Sperrtafeln sind rechtswiedrig. Youtube muss den Text abändern, um den falschen Eindruck zu verhindern, die GEMA würde die Sperrung der Videos vornehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine erneute Revision hat das Gericht jedoch ausgeschlossen.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die Uneinigkeit zwischen GEMA und Youtube über die Lizenzvergütung der Urheber. Die Verhandlungen starteten diesbezüglich bereits 2009, kamen bislang allerdings zu keinem Ergebnis. Durch Werbeeinnahmen verdient das Google-Tochterunternehmen Youtube jährlich Milliardenbeträge, weigert sich allerdings, eine Vergütungen an die GEMA-gemeldeten Urheber der in den Videos enthaltenen Musik zu zahlen. Eine baldige Übereinkunft, die die Sperrtafeln gänzlich überflüssig machen würde, ist nicht in Sicht, weshalb Youtube die entsprechenden Videos lieber sperrt.