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Legal ist besser

Legal ist besser
Mit einer neuen Studie aus Frankreich bringt die Initiative privatkopie.net die Diskussion um die Urheberrechtsreform wieder in Schwung. Sie fordern weiterhin eine pauschale Vergütung für P2P-Netzwerke.

Für Filesharer und P2P-Netzwerke wird die rechtliche Luft immer dünner. Erst im März entfernte die deutsche Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf Drängen der Unterhaltungsindustrie in dem zweiten Entwurf der geplanten Urheberrechtsnovelle die so genannte P2P-Bagatellklausel und erteilte überdies der Idee einer Pauschalvergütung eine Abfuhr. In Frankreich gab das Parlament ebenfalls dem Druck der Industrie-Lobby nach und rückte von der eigentlich beschlossenen Globallizenz, also der Quasi-Legalisierung von Tauschbörsen bei gleichzeitigen pauschalen Abgaben, wieder ab.

Zuletzt gipfelte die Debatte um ein zeitgemäßes Urheberrecht in den USA mit einem öffentlich gewordenen Gesetzesentwurf, in dem gar private Kopien urheberrechtlich geschützter Werke mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden können. Schlechte Zeiten also nicht nur für Musikpiraten, sondern auch für Menschen, die lediglich eine Kopie ihrer legal erworbenen CDs fürs Autoradio erstellen wollen. Aber die Diskussion ist glücklicherweise noch nicht abgeschlossen.

So veröffentlichte nun die französische Initiative L’Alliance Public-Artistes eine Studie des Rechtsprofessors André Lucas, die die Umsetzbarkeit einer Kultur-Flatrate überprüfte. Das Ergebnis erfreut vor allem Verbraucherschützer, denn laut der Untersuchung wäre eine solche Content-Flatrate „juristisch, technisch und ökonomisch machbar“. In einem offenen Brief an die Ministerin Zypries und alle Abgeordneten forderte deshalb die deutsche Verbraucherschutzinitiative privatkopie.net eine Prüfung der Studie und eine entsprechende Umsetzung einer Globalen Lizenz in der geplanten Urheberrechtsnovelle.

In dem Schreiben verweist privatkopie.net wiederholt auf die Studie, die unter anderem das Argument Zypries‘ widerlegt, eine pauschale Vergütung hätte keinerlei „Grundlage im europäischen Urheberrecht“. Außerdem sei es natürlich nicht möglich, jeden einzelnen Rechteinhaber eines Werkes, das in Filesharingsystemen auftauche, zu kontaktieren, aber gerade deshalb wäre eine kollektive Rechtverwertung, also eine urheberrechtliche Abgabe für P2P-Tauschbörsen, ideal für die Lizenzierung im Internet.

Den kompletten Offenen Brief mit allen weiterführenden Links findet ihr übrigens hier als PDF-Datei. Ob sich die Bundesjustizministerin indes von den im neuen Gewand vorgetragenen alten Argumenten überzeugen lässt, bleibt abzuwarten. Fest steht: Die Debatte über das zukünftige Urheberrecht bleibt spannend.

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