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Verbraucherzentrale: Besucher von Rock am Ring könnten Geld zurückbekommen

Verbraucherzentrale: Besucher von Rock am Ring könnten Geld zurückbekommen
Nach den schweren Unwettern bei Rock am Ring gibt es nun eventuell einen Lichtblick für die Fans: Offenbar können diese einen Teil des Eintrittspreises zurückverlangen. Diese Ansicht vertritt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Laut einer Meldung auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz können Fans doch einen Teil des Geldes für ihre Eintrittskarten zurückverlangen, nachdem der Festivalsonntag von Rock am Ring nach schweren Unwettern mit 71 Verletzten abgesagt werden musste. Veranstalter Marek Lieberberg hatte danach erklärt, dass Besucher eine Erstattung von Eintrittsgeldern nicht erwarten sollten, da es sich bei dem Unwetter um höherer Gewalt handele und er als Veranstalter daher nicht haftbar sei.

Dieser Sichtweise widersprach die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nun. „Festivalbesucher können trotz höherer Gewalt verlangen, dass ihnen ein Teil des Eintrittspreises zurückgezahlt wird“, sagte Christian Gollner, der Rechtsreferent der Verbraucherzentrale. Demnach können Fans wegen der nicht erbrachten Gegenleistung – der ausgefallenen Konzerte – trotzdem Teile des Eintrittsgeldes zurückverlangen. Lediglich die Erstattung von Mehrkosten sollten sie nicht erwarten. „Beispielsweise für stornierte Zugtickets oder einen unnötig gewordenen Miet-Camper müssen die Verbraucher selbst aufkommen, da der Veranstalter solche Schäden nicht ersetzen muss“, so Gollner.

Die Höhe der Erstattung sei nicht genau absehbar, diese richte sich nach der Anzahl und Wertigkeit der ausgefallenen Konzerte. Da aber ein kompletter Festivaltag abgesagt worden sei, sei ein Drittel des Eintrittspreises realistisch; wegen der bereits am Samstag ausgefallenen Konzerte könne die Erstattung am Ende bis zu 50 Prozent betragen.

Wer Teile des Eintrittspreises erstattet haben möchte, sollte sich mit dieser Forderung laut Gollner mit einer Kopie des Tickets oder eines Kaufbelegs an den Veranstalter wenden. Die Marek Lieberberg Konzertagentur ist schriftlich unter folgender Adresse erreichbar:

Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co.KG
c/o CTS EVENTIM AG & Co. KGaA
Contrescarpe 75 A
28195 Bremen

Sollte der Veranstalter die Forderung ablehnen, empfiehlt Gollner, sich von einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale über ein mögliches juristisches Vorgehen beraten zu lassen.

Die Veranstalter reagierten bisher noch nicht explizit auf die Aussagen der Verbraucherzentrale. In einem Statement hieß es lediglich, man beschäftige sich „sehr ernsthaft mit der Frage, wie wir den durch höhere Gewalt ausgefallenen Festivaltag bewerten. Feststeht, dass das Prinzip der Fairness bei der Betrachtung der Ereignisse für alle Beteiligten und Betroffenen gleichermaßen gelten sollte. Wir werden uns in Eurem Interesse um diese faire Lösung einsetzen. Habt bitte noch etwas Geduld.“ Unten findet ihr den gesamten Text.

Facebook-Post: Rock-am-Ring-Veranstalter geben Statement zu Unwetter ab

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